Gutachten von GSA-Schallschutz GmbH
Wir recherchieren und beurteilen für Sie!
Der Begriff für den technischen und industrielle Lärm reicht von industriellen Großanlagen bis zum kleinsten Handwerksbetrieb. Deshalb wird heute bei vielen Bauvorhaben, die mit einer gewerblichen Nutzung in Zusammenhang stehen, von der Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten gefordert. Dies gilt nicht nur für Gründungen und Neubauten, sondern auch für Erweiterungen bestehender Betriebe oder Produktionsanlagen.
Beurteilt wird die gewerbliche Geräuschsituation in Deutschland nach der TA Lärm. Je nach Aufgabenstellung sind hierzu Schallmessungen und/oder Prognosen der Betriebsgeräusche notwendig.
Unsere Leistungen:
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Schalltechnische Gutachten zu Genehmigungsanträgen (Neubau, Erweiterung oder Nutzungsänderung) nach TA Lärm
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Schallmessungen von Emissionen und Immissionen bei bestehenden Anlage
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Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen im Bereich angrenzender schutzbedürftiger Nutzungen nach TA Lärm unter Berücksichtigung evtl. vorhandener Vorbelastungen. TIP-Optimerung
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Ermittlung von möglichen Schallminderungsmaßnahmen